Hang Loose…oder…Vorsicht beim Verkauf von selbstgestalteten Shirts und ähnlichem

Rund ums Luftgekühlte befasst sich nicht nur mit Fahrzeugen, sondern auch mit allem, was zum luftgekühlten Fahrspaß dazugehört. So hat inzwischen der ein oder andere User im Netz begonnen, Shirts über die inzwischen sehr populären Online-Shops wie z.B. Spreadshirt zu vertreiben. Entstanden oft aus einer Laune heraus entwickelt man schnell Ehrgeiz, das selbst gestaltete Produkt einer breiten Öffentlichkeit zu zeigen und vielleicht auf diese Weise den ein oder anderen Euro zu verdienen.
Leider hat aber auch eine Berufsgruppe entdeckt, das man mit dem „unschuldigen“ Ehrgeiz anderer Profit machen kann.
So wurde mir als Betreiber der Domain bug2bug.de und den dazugehörigen Seiten ein Schreiben zugestellt mit der Bitte, doch 1780 Euro an einen Anwalt zu überweisen, weil dieser mich bei einer Markenrechtsverletzung ertappt hatte.
Der Vorwurf: Durch den Verkauf von Shirts mit dem Hang-Loose Logo in Verbindung mit dem Schriftzug „Hang Loose“ würde ich das Markenrecht einer Firma mit Füßen treten, die sich das Logo hat schützen lassen.
Zum einen bin ich aus allen Wolken gefallen, weil ich bis dato nicht wusste, das man sich ein in der Surfer-oder auch Käferscene übliches Handzeichen kann schützen lassen. Beim googln nach Motiven fällt man über ungefähr 816.000 Motive mit dem Namen „Hang Loose“, ein Großteil davon zeigen das Handzeichen oder eben die „Wort/Bildmarke“, wie es beim Patentamt so schön heißt.

Um zu meinem Fall zurückzukommen, verkauft wurde mit einem Profit von 84 cent genau ein Kapuzenpulli, getragen wird das wertvolle Stück hoffentlich noch 1000 Jahre, denn der Streitwert wurde auf 100 000 Euro angesetzt. Daraus errechnet sich dann die Gebühr des Anwalts.
Das Schriftstück wurde mir zusammen mit einer Unterlassungserklärung zugesandt, diese sollte innerhalb von 4 Tagen zurückgeschickt werden. Die Fristen sind wirklich ein Witz und sollen vermutlich dazu dienen, den Abgemahnten zu vorschnellen Entscheidungen zu drängen und somit evtl. eine Bezahlung der geforderten Summe zu ermöglichen.
Das Interessante daran ist die Tatsache, von den 1700 Euro sieht der eigentlich Geschädigte keinen Cent, die sind für den Anwalt. Der Geschädigte erhält erst beim Missachten der Unterlassungserklärung und einer Zuwiderhandlung Geld, in meinem Fall laut Anwalt eine Vertragsstrafe von 5100 Euro.
Eins vorweg, gesehen hat der Anwalt (erstes Schreiben 17.09.07) von den 1780 Euro bis heute keinen Cent. Dies war durch anwaltliche Hilfe möglich, diese musste zwar dank fehlender Rechtschutzversicherung meinerseits selbst getragen werden, war aber mit knapp 500 Euro doch um einiges günstiger als die geforderte Summe des gegnerischen Anwalts.
Sehr ärgerlich ist in meinen Augen, das diese Anwälte das Netz nach Fällen von Markenrechtsverletzung durchforsten und den „geschädigten“ Firmen anschließend ihre Dienste anbieten. Frei nach dem Motto…unterschreiben sie unsere Vollmacht, wir kümmern uns darum.
Sicher ist es ärgerlich für eine Firma, wenn jemand anderes ein Logo verkauft, ohne das Recht dazu zu besitzen.
Nach dem Besuch der Webseite dieser Firma wird einem aber klar, den riesen Umsatz werden die mit ihrer Ware nicht erzielen, denn die Seite ist vom Design her eher in die späten 90er zu setzen und auch die dort angebotenen Waren entsprechen zumindestens nicht meinem modischen Geschmack.
In meinem Fall hätte eine kurze Mail genügt, hätte man mich auf mein Fehlverhalten hingewiesen hätte ich sofort das Shirt aus meinem Shop verbannt und mich dafür entschuldigt.
So werden Firmen, die davon rein garnichts haben dazu benutzt, Leute auszunehmen, die aus Unwissenheit einen Fehler begangen haben.
Inzwischen ist mir ein aktueller Fall bekannt, selbe Firma, selber Anwalt, nur das in diesem Fall das abgemahnte Fehlverhalten einfach darin bestand, das auf einem Shirt Hang Loose stand.
Dies als Mahnung an alle, überprüft eure Seiten, eure Shops…die Gefahr lauert im Netz!

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